Das neue Jahr 2024 hat ein paar Gesetzesänderungen im Gepäck, die das Cross-Border-Geschäft von Online-Shops in die Schweiz beeinflussen.
Im Fokus stehen dabei zwei Import-Neuerungen der Eidgenossen: Einerseits werden ab 1. Januar 2024 keine Einfuhrzölle mehr auf Industriegüter erhoben, andererseits wird der Schweizer Mehrwertsteuersatz von 7,7 auf 8,1 Prozent erhöht. Eine weitere Änderung betrifft die Zolltarifcodes. Von bislang über 9.000 Tarifpositionen entfallen ab Januar mehr als 1.500. Das bedeutet zum einen niedrigere Kosten und weniger Aufwand.
Zugleich sollten E-Commerce-Player aber ihre Versand- und Zollabläufe anpassen, um das meiste aus den neuen Rahmenbedingungen herauszuholen. Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz im Übrigen alle Güter mit Ausnahme von Agrarprodukten oder Fischereierzeugnissen.
Die Gesetzesänderung betrifft viele EU-Unternehmen: Allein im Juni 2023 wurden Waren im Wert von rund 20 Milliarden Schweizer Franken (rund 21,1 Milliarden Euro) in die Schweiz importiert.
Geht es darum, was die Eidgenossen dazu bewogen hat, ihre Zollgesetzgebung zu ändern, fallen drei Hauptgründe auf:
1. Zum einen ist die Industriezollabschaffung die Antwort der Schweizer Regierung auf das seit langem bestehende Problem der im Vergleich zu Nachbarländern höheren Durchschnittspreise. Durch die Abschaffung von Einfuhrzöllen auf Industrieprodukte adressiert die Schweiz zentrale Faktoren, die zum Ruf des Landes als „Hochpreisinsel“ geführt haben. Ein Beispiel: Lebensmittel und andere Konsumgüter sind in der Schweiz durchschnittlich um rund 30 Prozent teurer als in Deutschland.
2. Zugleich steht die Abschaffung der Einfuhrzölle im Einklang mit einem strategischen Schritt zum Abbau von tarifären und nichttarifären Hemmnissen, die in der Vergangenheit den Handel behindert und zur Marktabschottung beigetragen haben. Zu den tarifären Hindernissen gehören Zölle, Exportsubventionen oder Mindestpreise, nichttarifäre Handelshemmnisse können Importquoten und Handelskontingente sein. Ein Abbau dieser Hürden soll ein offeneres und wettbewerbsfähigeres Umfeld für Unternehmen wie etwa Online-Shops schaffen. So lassen sich Preisstrukturen im Inland und international besser abstimmen.
3. Last but not least hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Zolltarifstruktur an EU-Standards anzugleichen. Die Senkung der Zolltarifpositionen von 9.114 auf 7.511 ist ein deutlicher Schritt in Richtung Harmonisierung mit europäischen Handelspraktiken. Experten prognostizieren, dass die Angleichung Cross-Border-Abläufe vereinfachen und die Integration der Schweiz in die breitere europäische Wirtschaftslandschaft fördern werde.
Aufhebung der Industriezölle: Für Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs, einschließlich Konsumgüter wie Fahrräder, Autos, Haushaltsgeräte und Kleidung, werden die Zollsätze für gewerbliche Waren auf Null gesetzt. Ausgenommen sind einige landwirtschaftliche Erzeugnisse (etwa Futtermittel) in den Kapiteln 35 und 38. Auf die genannten Güter entfallen ab 2024 keine Zölle mehr. Dabei ist ihr Ursprung nicht relevant, was Abläufe deutlich verschlankt und die Einhaltung der Zollvorschriften erleichtert.
Vereinfachung der Zolltarifstruktur: Die Schweizer Tarifstruktur wird durch die Reduzierung der Tarifpositionen gestrafft. Zugleich wird die Klassifizierung für Unternehmen vereinfacht, denn die letzten beiden Ziffern der achtstelligen Tarifnummern können jetzt durch „00“ ersetzt werden. Weitere hilfreiche Informationen von den Schweizer Behörden finden Sie hier.
Warenrücksendungen in die EU: Die Abschaffung der Industriezölle hat keine Auswirkungen auf Exporte aus der Schweiz oder Re-Importe in die EU. Lässt sich die Schweizer Einfuhr nicht nachweisen, werden bei der Wiedereinfuhr in die EU Zölle erhoben. Eine ordnungsgemäße Dokumentation verhindert dies. Da die Einfuhrabgaben entfallen, muss bei der Rückführung von Waren in die EU keine Erstattung beantragt werden.
Präferenzieller Ursprungsnachweis: Ein derartiger Nachweis ist nicht erforderlich, wenn die Waren in der Schweiz verbleiben oder hier verbraucht werden und dem Nullzollsatz unterliegen. Sollen diese Waren jedoch nach einer Bearbeitung oder Veredelung wieder ausgeführt werden, kann ein präferenzieller Ursprungsnachweis erforderlich werden. Präferenzielle Ursprungsnachweise lassen sich nach der Einfuhr elektronisch speichern, was die Aufbewahrung der Unterlagen vereinfacht.
Mehrwertsteuersätze: Die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz werden ab 1. Januar 2024 erhöht. Der Normalsatz liegt nun bei 8,1 Prozent (vorher 7,7 Prozent), der ermäßigte Satz bei 2,6 Prozent (vorher 2,5 Prozent) und der Sondersatz bei 3,8 Prozent (vorher 3,7 Prozent).
Die aktuellen Zollverfahren in der Schweiz, Großbritannien und Deutschland bleiben im Allgemeinen unberührt. Vor allem in der Schweiz sind künftig jedoch weitere Vereinfachungen zu erwarten.
Gleich bleibt auch, dass Unternehmen nach wie vor ihre Einfuhren anmelden und Waren korrekt kategorisieren müssen, indem sie die entsprechenden Tarifcodes verwenden. Auch der Gewichtszoll für landwirtschaftliche Waren (darunter Lebensmittel) bleibt bestehen.
Aktualisieren Sie Ihr ERP-System: Übernehmen Sie die aktualisierten Stammdaten wie Zolltarifcodes oder Ursprungsberechnung in Ihre Systeme, um eine nahtlose Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Setzen Sie auf Absprachen: Kommunizieren Sie die Änderungen an alle beteiligten Parteien und Partner, um sicherzustellen, dass sie angemessen berücksichtigt werden.
Beachten Sie die neuen Mehrwertsteuersätze: Stellen Sie sicher, dass die neuen Schweizer Mehrwertsteuersätze ab 1. Januar 2024 in Ihren Prozessen und Kundenrechnungen berücksichtigt werden.
Evaluieren Sie die aktuellen Zollabläufe, um sie gegebenenfalls zu optimieren.
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