Zollabfertigung, Zölle und Steuern: die Grundlagen für Onlinehändler

Zollabfertigung, Zölle und Steuern: die Grundlagen für Onlinehändler

Der grenzüberschreitende Versand in europäische Märkte außerhalb der Europäischen Union bedeutet, dass Sie sich mit unterschiedlichen Vorschriften bezüglich folgender Themenbereiche auseinandersetzen müssen: Zollabfertigung, erforderliche Unterlagen, Steuern und Abgaben.

Wie werden Zölle und Steuern berechnet?

Zunächst ist es wichtig, den Unterschied zwischen Zöllen und Steuern zu verstehen. Zölle sind eine Art von Steuern, die auf Waren erhoben werden, die in ein Land ein- oder aus einem Land ausgeführt werden. Steuern sind Abgaben, die das importierende Land auf fast alle Käufe erhebt. Sowohl Zölle als auch Steuern tragen zu den Gesamtkosten des Produkts bei.

Zölle werden vom Zoll als Staatseinnahmen erhoben. Vereinfacht ausgedrückt, schützen sie die lokalen Industrien, die die gleiche Art von Waren herstellen, indem sie die Kosten der eingeführten Produkte für den Kunden erhöhen. Die meisten Zölle werden vom Importeur gezahlt und zu den Kosten der verkauften Waren hinzugerechnet, einschließlich der Versand- und Bearbeitungsgebühren und einer eventuellen Versicherung.

Steuern werden ebenfalls vom Zoll erhoben, wenn Waren in ein Land eingeführt werden. Sie werden vom Importeur bezahlt. Dazu gehören die Umsatzsteuer, die Mehrwertsteuer (MwSt.) sowie die Waren- und Dienstleistungssteuer. Die Steuersätze variieren von Land zu Land und errechnen sich unter anderem auf der Grundlage der Kosten der verkauften Waren, der Frachtkosten und anderer Ausgaben.

Alle Zölle und Steuern basieren auf den Steuersätzen des Bestimmungslandes und – wie zuvor erwähnt – den Angaben auf Ihrer Rechnung, die Art und Wert der Waren, Gewicht und Herkunftsland enthalten müssen. Fehlende Angaben auf der Rechnung können den Versand verzögern und dazu führen, dass falsche Beträge erhoben werden.

Onlinehändler berechnen ihre Zölle und Steuern anhand der veröffentlichten Sätze des Bestimmungslandes. Die Tarife variieren je nach Art der Ware und können auf den Websites der Regierungen der einzelnen Länder eingesehen werden. Sowohl Zölle als auch Steuern müssen bezahlt werden, bevor die Waren vom Zoll freigegeben werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen effizienten und zuverlässigen Partner für die Zollabfertigung zu haben.

Die Komplexität der Zollgrenzen kann Onlinehändler davon abhalten, in interessante Märkte zu expandieren.

Welche Länder in Europa haben Zollgrenzen?

Mit dem Brexit haben sich einige weitreichende Änderungen ergeben. Das Vereinigte Königreich gilt nun als „Drittland“ und ist daher nicht mehr Teil der EU-Wirtschaftsstrukturen. Die Schweiz ist ebenfalls ein Nicht-EU-Land, aber als Mitglied der Europäischen Freihandelsunion gelten dort einfachere, wenn auch spezifische Vorschriften für Sendungen in das Land.

Für den  Versand in die Schweiz sind Erklärungen erforderlich, die die oben aufgeführten Daten enthalten. Es gibt jedoch keinen wertabhängigen Zollsatz. Der von den Onlinehändlern zu entrichtende Betrag errechnet sich vielmehr auf der Grundlage von Gewicht und Tarifnummern. Ausgenommen hiervon sind Produkte, die außerhalb der EU hergestellt wurden und auf die Zollgebühren erhoben werden. Außerdem ist für nicht-schweizerische Unternehmen eine Registrierung für Verkäufer mit einem weltweiten Umsatz von über 100.000 CHF erforderlich. Achtung! Zum 1. Januar 2024 schafft die Schweiz die Einfuhrzölle für Industrieprodukte ab.

Die besten Logistik-Partner verfügen über etablierte Beziehungen zu Liefernetzwerken in jedem Land.

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